Änderungen im Handelsregister
Geschäftsführer, Firmensitz, Gesellschaftsname, Tätigkeiten oder Geschäftsanteile ändern. Wir bereiten alle Dokumente vor und erledigen das Verfahren aus der Ferne.

Welche Änderungen erledigen wir?
Ändert sich eine eingetragene Angabe Ihrer Gesellschaft, muss die Änderung beim Handelsregister angemeldet werden.
Einfache Änderungen sind ohne Notar möglich. Eingriffe in die Gründungsurkunde erfordern eine notarielle Urkunde und können anschließend direkt eingetragen werden.
Wir erstellen Beschlüsse, Verträge, Vollmachten und Registeranträge und nennen Ihnen den Preis im Voraus.
Was wir für Sie ändern
Alle üblichen und komplexeren Registereinträge.
Geschäftsführer oder Gesellschafter
Bestellung, Abberufung und Änderung persönlicher Daten.
Firmensitz
Umzug an eine neue Adresse, auf Wunsch zu FIRMIN.
Gesellschaftsname
Wir prüfen die Verfügbarkeit und organisieren den Notar.
Unternehmensgegenstand
Gewerbe und Tätigkeiten ergänzen oder streichen.
Anteilsübertragung
Übertragungsvertrag und Eintragung des neuen Eigentümers.
Stammkapital
Erhöhung oder Herabsetzung durch Gesellschafterbeschluss.
Wann ist ein Notar erforderlich?
Entscheidend ist, ob die Änderung die Gründungsurkunde betrifft.
Ohne Notar
Normaler Antrag an das Registergericht.
- Geschäftsführerwechsel
- Sitzwechsel innerhalb der Gemeinde
- Übertragung eines Geschäftsanteils
- Preis ab 1 990 Kč plus Gerichtsgebühr
Mit Notar
Änderung der Gründungsurkunde.
- Änderung des Firmennamens
- Änderung des Stammkapitals
- Änderung der Geschäftsführerzahl
- Tätigkeit in der Gründungsurkunde
- Preis ab 9 490 Kč
Sie sind nicht sicher, welches Verfahren gilt? (+420) 211 221 890nur CZ/EN
Was kostet die Änderung?
Der Preis richtet sich nach dem Aufwand und wird immer vorab bestätigt.
| Einfache Änderungen ohne Notar | ab 1 990 Kč + MwSt. |
| Gerichtsgebühr bei einfachen Änderungen | 2 000 Kč |
| Änderungen mit notarieller Urkunde | ab 9 490 Kč + MwSt. |
| Vertrag über eine Anteilsübertragung | + 1 000 Kč |
| Komplexe Kombinationen und Umwandlungen | individuell |
Bei notariellen Änderungen sind Urkunde und direkte Registereintragung enthalten. Mehrere Änderungen in einem Vorgang sind günstiger.
Benötigen Sie eine Registeränderung? Wir berechnen den Preis und melden uns.
Änderung anfragenSo läuft es ab
Wir erledigen alles aus der Ferne; Sie müssen nicht nach Prag reisen.
- 1
Änderungen beschreiben
Eine kurze E-Mail oder Anfrage genügt.
- 2
Unterlagen vorbereiten
Wir erstellen Beschlüsse, Verträge, Vollmachten und Antrag.
- 3
Notar organisieren
Falls erforderlich, auch auf Grundlage einer Vollmacht.
- 4
Eintragung
Notarielle Änderungen können binnen 24 Stunden eingetragen sein.
Welche Handelsregisteränderungen erledigen wir?
Wir bearbeiten insbesondere Wechsel von Geschäftsführer oder Gesellschafter, Sitz- und Namensänderungen, Änderungen des Unternehmensgegenstands, Anteilsübertragungen sowie Änderungen von Kapital und Organstruktur.
- Geschäftsführer bestellen oder abberufen
- Sitz innerhalb oder außerhalb der Gemeinde verlegen
- Gesellschaftsname ändern
- Gewerbe und Tätigkeiten ergänzen
- Geschäftsanteil übertragen
- Stammkapital oder Zahl der Geschäftsführer ändern
Muss ich wegen einer Änderung persönlich erscheinen
Nein. Wir erledigen Änderungen aus der Ferne, Sie müssen also nicht zu uns kommen. Wir bereiten alle Dokumente, den Eintragungsantrag und Vollmachten vor. Bei Änderungen mit notarieller Urkunde organisieren wir den Notar, wenn möglich auch remote. Bei einfacheren Änderungen ohne Notar reichen Sie den vorbereiteten Antrag beim Registergericht ein und zahlen 2 000 Kč Gerichtsgebühr.
Welche Änderungen brauchen einen Notar und welche nicht
Ohne Notar lassen sich meist Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel und oft ein Sitzwechsel innerhalb derselben Gemeinde erledigen. Eine notarielle Urkunde ist meist für Namensänderung, Änderung der Zahl der Geschäftsführer, Aufteilung eines Anteils und oft Änderung der Geschäftstätigkeiten nötig. Eine Anteilsübertragung benötigt keinen Notar, aber der Übertragungsvertrag kostet zusätzlich 1 000 Kč. Wir sagen vorab, ob ein Notar nötig ist und was es kostet.
Wie schnell ist die Änderung erledigt
Bei Änderungen mit notarieller Urkunde kann die Eintragung im Handelsregister schon innerhalb von 24 Stunden erfolgen, weil der Notar direkt einträgt. Bei einfacheren Änderungen ohne Notar hängt die Dauer von der Auslastung des Registergerichts ab, meistens bis zu 5 Werktage nach Lieferung der Unterlagen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen
Das hängt von der Art der Änderung ab. Die genaue Liste senden wir direkt nach Ihrer Anfrage, damit Sie nichts Unnötiges suchen müssen. Meist geht es um Grunddaten der Gesellschaft und der betroffenen Personen. Alle Formulare und Anträge bereiten wir vor.
Wie viel kostet eine Registeränderung
Einfache Änderungen ohne Notar beginnen bei 1 990 Kč + DPH, zuzüglich 2 000 Kč Gerichtsgebühr. Änderungen mit notarieller Urkunde beginnen bei 9 490 Kč + DPH und enthalten Notar und Registereintragung. Eine Anteilsübertragung erhöht den Preis um 1 000 Kč für den Vertrag. Den konkreten Preis bestätigen wir immer vorab.
Wie ändere ich den Geschäftsführer einer s.r.o.
Die Gesellschafter beschließen den Wechsel; bei einer Einpersonen-s.r.o. entscheidet der einzige Gesellschafter. Der neue Geschäftsführer legt Zustimmung zur Bestellung und Erklärung vor. Der Antrag wird meist ohne Notar beim Registergericht eingereicht. Wir bereiten Dokumente und Antrag vor; Sie reichen ihn ein und zahlen 2 000 Kč Gerichtsgebühr. Die Eintragung dauert meist bis zu 5 Werktage.
Wo wird der Antrag auf Registeränderung eingereicht
Der Antrag wird beim Registergericht eingereicht, also beim regional zuständigen Gericht nach dem Sitz der Gesellschaft; für Firmen mit Sitz in Prag ist es das Stadtgericht in Prag. Bei notarieller Urkunde nimmt der Notar die Eintragung direkt aufgrund einer Vollmacht vor. Bei einfacheren Änderungen bereiten wir Antrag und Unterlagen vor, und Sie reichen sie beim Gericht ein und zahlen 2 000 Kč.
Können Sie mehrere Änderungen gleichzeitig erledigen
Ja. Wenn Sie zum Beispiel Geschäftsführer, Sitz und Geschäftstätigkeit gleichzeitig ändern, fassen wir alles in einem Antrag zusammen. Das spart Zeit und Kosten gegenüber getrennten Einreichungen.
Wann ist ein Notar erforderlich?
Ein Notar ist erforderlich, wenn der Text der Gründungsurkunde geändert wird, typischerweise bei Name, Kapital, Zahl der Geschäftsführer oder einem dort festgelegten Unternehmensgegenstand. Ein Geschäftsführerwechsel, eine Anteilsübertragung oder ein Sitzwechsel innerhalb derselben Gemeinde sind meist ohne Notar möglich.
Wie lange dauert die Eintragung?
Bei einer notariellen Urkunde kann der Notar die Änderung direkt eintragen, häufig am selben Tag und spätestens binnen 24 Stunden. Einfache Anträge ohne Notar werden vom Registergericht in der Praxis meist innerhalb von fünf Arbeitstagen bearbeitet.
Passende weitere Leistungen
Wir können zugleich einen neuen Sitz bereitstellen oder weitere gesellschaftsrechtliche Aufgaben übernehmen.
(+420) 211 221 890nur CZ/EN
Registeränderung anfragen
Wählen Sie die gewünschte Änderung. Wir berechnen einen Richtpreis und melden uns.
Häufige Fragen
Keine passende Antwort gefunden? Wir erklären alles gern per E-Mail oder Telefon.
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