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Individuelle Vorbereitung

Personalagentur nach Maß

Wir bereiten eine Gesellschaft und die Unterlagen für Arbeitsvermittlung vor. Die Genehmigung erteilt das MPSV; bei Arbeitnehmerüberlassung zahlt der Kunde die gesetzliche Kaution von 1 000 000 Kč.

Was die Leistung umfasst

Arbeitsvermittlung erfordert eine Genehmigung des tschechischen Ministeriums für Arbeit und Soziales (MPSV). Ein freies Gewerbe reicht nicht aus.

Wir helfen bei der Gesellschaft, dem verantwortlichen Vertreter, der Zuverlässigkeit, Schuldenfreiheit, dem Sitz und den Antragsunterlagen.

Über die Genehmigung entscheidet das MPSV. Die gesetzliche Kaution bei Arbeitnehmerüberlassung zahlt der Kunde selbst.

Was die Leistung umfasst

Komplette Vorbereitung einer Gesellschaft für Arbeitsvermittlung.

Voraussetzungen prüfen

Wir beurteilen Ihr Vorhaben und die Anforderungen an Gesellschaft und Vertreter.

Antrag vorbereiten

Wir stellen Gesellschaft und Unterlagen für das MPSV-Verfahren zusammen.

Verantwortlicher Vertreter

Wir helfen bei Bestellung und Nachweis der Qualifikation.

Begleitung des gesamten Verfahrens

Von der Gesellschaftsvorbereitung bis zur Einreichung.

Klare individuelle Kosten

Vorgehen und Preis bestätigen wir vorab.

Keine irreführende Lagerware

Eine Genehmigung kann nicht wie eine gewöhnliche Ready-made-Gesellschaft auf Vorrat übertragen werden.

So gehen wir vor

Jeder Auftrag ist individuell und beginnt mit einer Beratung.

  1. 1

    Anfrage und Beratung

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben und den geplanten Umfang.

  2. 2

    Lösung und Preis

    Wir prüfen die Bedingungen und schlagen ein konkretes Vorgehen vor.

  3. 3

    Vorbereitung nach Maß

    Wir bereiten Gesellschaft, Vertreter und Antragsunterlagen vor.

  4. 4

    Genehmigung und Start

    Nach Antrag und Kaution entscheidet das MPSV, regelmäßig ungefähr binnen zwei Monaten.

Gesellschaften für Personalagenturen werden nicht auf Lager gehalten, sondern nach Ihrem Vorhaben vorbereitet.

Was ist eine Personalagentur?

Eine Personal- oder Arbeitsagentur vermittelt Beschäftigung, sucht Personal für Arbeitgeber oder beschäftigt Arbeitnehmer und überlässt sie vorübergehend einem Nutzer. Dafür ist eine MPSV-Genehmigung nach Gesetz Nr. 435/2004 Slg. erforderlich; ein freies Gewerbe genügt nicht.

Gesetzliche Voraussetzungen

Bei Arbeitnehmerüberlassung beträgt die Kaution seit 1. Januar 2024 1 000 000 Kč. Erforderlich sind außerdem ein qualifizierter verantwortlicher Vertreter, Zuverlässigkeit, Schuldenfreiheit und ein Sitz in Tschechien. Die frühere Insolvenzversicherungspflicht wurde zum 1. Juli 2023 aufgehoben.

  • MPSV-Genehmigung zur Arbeitsvermittlung
  • Kaution 1 000 000 Kč bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Qualifizierter verantwortlicher Vertreter
  • Zuverlässigkeit und Schuldenfreiheit
  • Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik

Wie FIRMIN hilft

Wir gründen eine neue s.r.o. oder passen Ihre bestehende Gesellschaft an, helfen beim verantwortlichen Vertreter und bereiten die Nachweise und den Antrag vor. Das MPSV erteilt die Genehmigung und der Kunde zahlt die Kaution selbst. FIRMIN kann weder die behördliche Entscheidung noch die Kaution ersetzen.

Warum keine fertige Agentur auf Lager?

Die Genehmigung hängt von der konkreten Gesellschaft, den Personen und der Prüfung durch das MPSV ab. Deshalb bieten wir keine „fertige Personalagentur zum Verkauf“ an, sondern bereiten jeden Fall nach Maß vor. Besitzen Sie bereits eine Gesellschaft, kann diese angepasst werden.

Ready-made-Gesellschaften für andere Tätigkeiten

Für gewöhnliche freie Gewerbe ist eine Ready-made-Gesellschaft weiterhin die schnellste Lösung.

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Häufige Fragen

Keine passende Antwort gefunden? Wir erklären alles gern per E-Mail oder Telefon.

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Die Hauptbedingung ist eine Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung, die seit 1. Januar 2024 vom Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV) erteilt wird. Bei Arbeitnehmerüberlassung muss der Antragsteller zusätzlich eine Sicherheit von 1 000 000 Kč hinterlegen. Die Agentur braucht einen verantwortlichen Vertreter mit fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit, muss Unbescholtenheit und Schuldenfreiheit nachweisen und einen Sitz in Tschechien haben. Ein freies Gewerbe allein reicht nicht. Die Bedingungen stehen im Gesetz Nr. 435/2004 Coll. über Beschäftigung.

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