Informationsratgeber
Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu FIRMIN-Leistungen. Wenn Sie etwas nicht finden, kontaktieren Sie uns.
Vorratsgesellschaften
Ja. Alle unsere Vorratsgesellschaften wurden von uns gegründet und haben nie gehandelt. Sie haben daher keine Geschäftshistorie, keine Verbindlichkeiten und keine Schulden. Im Übertragungsvertrag garantieren wir dies und liefern Erklärungen zur Schuldenfreiheit sowie aktuelle Registerauszüge.
s.r.o.-Gründung
Die s.r.o.-Gründung nach Maß beginnt bei 12 900 Kč mit FIRMIN-Sitz in Prag oder bei 15 900 Kč mit eigenem Sitz. Enthalten sind Gerichts- und Notargebühren sowie die Anmeldung der freien Gewerbe. Die Preise verstehen sich ohne DPH; 21% Steuer kommt hinzu. Den Endbetrag bestätigen wir immer vorab.
Firmensitz
Ja. Das Gesetz verlangt nicht, dass eine Firma am eingetragenen Sitz ein eigenes Büro betreibt. Wichtig ist, dass sie dort für amtliche Korrespondenz erreichbar ist und die Zustimmung des Immobilieneigentümers zur Nutzung der Adresse hat. Die Bereitstellung eines Sitzes ist eine übliche und legale Dienstleistung.
Virtueller Firmensitz
Ein virtueller Firmensitz ist die Bereitstellung einer Adresse in einer angesehenen Prager Lage, die Sie als Sitz Ihrer Firma im Handelsregister eintragen. Sie erhalten eine repräsentative Adresse und Postservice, ohne ein physisches Büro zu mieten.
Änderungen im Handelsregister
Nein. Wir erledigen Änderungen aus der Ferne, Sie müssen also nicht zu uns kommen. Wir bereiten alle Dokumente, den Eintragungsantrag und Vollmachten vor. Bei Änderungen mit notarieller Urkunde organisieren wir den Notar, wenn möglich auch remote. Bei einfacheren Änderungen ohne Notar reichen Sie den vorbereiteten Antrag beim Registergericht ein und zahlen 2 000 Kč Gerichtsgebühr.
Personalagenturen
Die Hauptbedingung ist eine Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung, die seit 1. Januar 2024 vom Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV) erteilt wird. Bei Arbeitnehmerüberlassung muss der Antragsteller zusätzlich eine Sicherheit von 1 000 000 Kč hinterlegen. Die Agentur braucht einen verantwortlichen Vertreter mit fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit, muss Unbescholtenheit und Schuldenfreiheit nachweisen und einen Sitz in Tschechien haben. Ein freies Gewerbe allein reicht nicht. Die Bedingungen stehen im Gesetz Nr. 435/2004 Coll. über Beschäftigung.
Noch eine Frage?
Wir erklären alles gern per Telefon oder E-Mail.
(+420) 211 221 890(nur CZ/EN)
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